- Kohäsionsfonds
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von der EU eingerichteter Fonds, mit dem der Ausbau von Verkehrswegen u. der Schutz der Umwelt in wirtschaftlich schwächeren EU-Staaten gefördert werden.
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Kohäsionsfonds[-fɔ̃], von den Mitgliedstaaten der EG 1993 im Maastrichter Vertrag (Art. 130 d) beschlossenes und 1994 in Kraft getretenes strukturpolitisches Instrument zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts (Kohäsion) in der Gemeinschaft. Zielsetzung des Kohäsionsfonds ist es, den Mitgliedländern mit dem größten Entwicklungsrückstand den Übergang zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu erleichtern. Gefördert werden Staaten, deren in Kaufkraftparitäten ausgedrücktes Bruttosozialprodukt je Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt und die ein Programm zur Erfüllung der im Vertrag aufgestellten Konvergenzkriterien aufweisen können. Nach diesem Kriterium werden wie im vorangegangenen Zeitraum 1993-99 Griechenland, Irland, Portugal und Spanien über den Kohäsionsfonds unterstützt. Die Finanzmittelausstattung beträgt 2000-2006 18 Mrd. Euro. Gefördert werden ausschließlich Projekte in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur.
Universal-Lexikon. 2012.